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Sicherheit und Gesundheit im Betrieb


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Sicherheit und Gesundheit im Betrieb

Mit dem Selbstcheck „Sicherheit und Gesundheit im Betrieb“ können Sie herausfinden, welchen Stellenwert die Themen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen haben und ob bzw. wie diese Themen bereits in den Arbeitsalltag integriert sind. Für die Bearbeitung und Auswertung des Checks sollten Sie ca. 30 Minuten einplanen.

Direkt im Anschluss an die Bearbeitung erhalten Sie Angebote und Maßnahmen der BGN zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, sich mit Unternehmen aus Ihrer Branche zu vergleichen (Benchmarking).

Sie haben den Selbstcheck schon einmal durchgeführt? Dann sollten Sie dies jetzt noch einmal tun, um zu überprüfen, ob sich durch verschiedene Aktionen schon etwas im Betrieb verändert hat und inwieweit Sie der neuen BGN-Strategie „VISION ZERO: Null Unfälle – gesund arbeiten“ schon nähergekommen sind. Mit VISION ZERO zeigt die BGN ihren Mitgliedsbetrieben den Weg in eine Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.

Weitere Informationen zur neuen BGN-Strategie finden Sie auf unserer Internetseite: www.bgn.de/vision-zero

 

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AUSWERTUNG

Wenn Sie auf die einzelnen Bereiche klicken, gelangen Sie zu Ihrer persönlichen Auswertung mit weiteren Informationen und Tipps für den Arbeitsalltag.

BereichIhr Mittelwert

Sie können Ihre Checkergebnisse mit Auswertung, Hinweisen und Maßnahmen unter dem Menüpunkt "Dokumentation" als PDF herunterladen.

Benchmarking

Wenn Sie am Benchmarking teilnehmen möchten, klicken Sie bitte hier.

Infos zum Benchmarking finden Sie hier.



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Auswertung


Bei Fragen zum Thema können Sie sich gerne an die für Sie zuständige Aufsichtsperson wenden. Zuständige Aufsichtspersonen finden Sie hier

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Impressum

Berufsgenossenschaft
Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim
IK-Nr. 120 890 780
Fon 06 21/44 56-0
Fax 0800 1977553-10200
E-Mail info@bgn.de

Jürgen Schulin (verantwortlich)
Direktor der BGN

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BGN Mannheim, ASD*BGN Mannheim, SRH Hochschule Heidelberg

Technische Realisierung und Umsetzung
BC GmbH, Wiesbaden

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BGN, Fotograf Oliver Rüther

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 21.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseiten.

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 21.09.2020 erstellt.

Barriere mitteilen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie sich gerne per E-Mail an Kommunikation@bgn.de wenden. Wir sind dankbar für Ihre Anregungen.

Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Externer Link
 

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Benchmark

Infos zum Benchmarking finden Sie hier.

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Infos zum Benchmarking

Benchmarking ist eine Methode, mit deren Hilfe Unternehmen ihre Leistungen mit den Leistungen anderer Unternehmen vergleichen können. An diesen Ergebnissen kann sich ein Unternehmen dann orientieren.

Voraussetzung zur Teilnahme am Benchmarking

Um am Benchmarking teilzunehmen, müssen Sie alle Themenfelder des Selbstchecks komplett bearbeitet haben. Bitte bestätigen Sie anschließend, dass Ihre Check-Ergebnisse anonymisiert gespeichert werden und senden Sie Ihre anonymisierten Daten ab.

Benchmark-Ergebnisse

Es werden folgende Benchmark-Ergebnisse angezeigt:

1. Vergleich aller teilnehmenden Betriebe

2. Vergleich meines Betriebes

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